Vokal- Instrumentalunterricht und Kurse
§ 1 Anmeldungen / Kündigungen / Anmeldegebühr Anmeldungen und Kündigungen haben grundsätzlich schriftlich oder digital/online zu erfolgen. Bei Anmeldung wird einmalig eine Anmeldegebühr von 20,- € pro Anmeldung/Person fällig, die mit dem ersten Unterrichtsbeitrag zusammen eingezogen wird.
§ 2 Kündigungsfristen / Vertragslaufzeit „Instrumental- und Vokalunterricht“ Die Verträge für den Instrumental- und Vokalunterricht werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Die ersten 3 Monate gelten hierbei als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit sind die Verträge mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende jederzeit kündbar. Besteht der Vertrag länger als 24 Monate geht er aufgrund gesetzlicher Vorgaben automatisch in einen monatlich kündbaren Vertrag über.
§ 3 Kündigungsfristen / Vertragslaufzeit „ Kurse (Elementarbereich / Bands / Ensembles)“ Die Verträge für Kurse (Elementarbereich / Bands / Ensembles) werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Die ersten 3 Monate gelten hierbei als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit sind die Verträge 2 x jährlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende jedes Schulhalbjahres ausschließlich zum 31. Januar und zum 31. Juli kündbar. Besteht der Vertrag länger als 24 Monate geht er aufgrund gesetzlicher Vorgaben automatisch in einen monatlich kündbaren Vertrag über.
§ 4 Probezeit Bei allen neu abgeschlossenen Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit. Während der Probezeit kann ohne Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt ein fließender Übergang in den regulären Unterricht / die reguläre Vertragslaufzeit.
§ 5 Unterricht Der Unterricht findet gemäß der gewählten Unterrichtsform einmal pro Woche statt. Durch diesen Vertrag erhält der Teilnehmer einen Anspruch am Angebot der Musik Akademie gGmbH gemäß der gewählten Vertragsform. Der Unterricht kann sowohl als Präsenz- wie auch als Onlineunterricht durchgeführt werden. Änderungen der Lehrkräfte, Räumlichkeiten, Lehrinhalte und Termine bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.
§ 6 Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren werden als Jahresgebühr berechnet. Die Jahresgebühr gewährt einen Anspruch auf mindestens 36 Jahreswochenstunden. Sie wird in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen entrichtet. Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung und ist jeweils am 1. für den aktuellen Monat fällig. Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird eine Gebühr von 5 Euro fällig. Es gilt die aktuelle Preisliste unter Preise auf www.musikakademie-henneberger.de
§ 7 Ferien / Unterrichtsausfall Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW und an beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen des Landes NRW geltenden Ferienordnung. Zusätzlich findet in der Karnevalswoche (von Altweiberdonnerstag bis Aschermittwoch) kein Unterricht statt. Durch Lehrerabwesenheit nicht erteilter Unterricht wird im Rahmen des Mindestanspruchs nachgeholt bzw. vergütet. Es werden 2 Nachholtermine angeboten, werden diese nicht wahrgenommen, entfällt der Anspruch auf Nachholunterricht. Unterrichtsausfall durch Schülerabwesenheit oder höhere Gewalt wird nicht erstattet oder nachgeholt.
Hausordnung / Sonstiges Im Unterrichtsraum ist der Verzehr von Speisen und Getränken zum Schutz der Raumausstattung und mit Rücksicht auf alle Nutzer nicht erwünscht. Das Inventar im Spielzimmer ist nicht zum Klettern geeignet, bitte lassen Sie ihr Kind nicht unbeaufsichtigt. Die Musikschule übernimmt außerhalb des Unterrichts keine Aufsichtspflicht für Ihre Kinder und haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände. Das Mitbringen von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.
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