Vokal- Instrumentalunterricht und Kurse
Anmeldungen / Anmeldegebühr
Anmeldungen haben grundsätzlich schriftlich oder digital/online zu erfolgen. Bei Anmeldung wird einmalig eine Anmeldegebühr von 20,- € pro Anmeldung/Person fällig, die mit dem ersten Unterrichtsbeitrag zusammen eingezogen wird.
Ummeldung
Ein Wechsel des Unterrichtsfachs, der Unterrichtsart oder des Lehrers ist beim Instrumental- und Vokalunterricht jeweils zum Monatswechsel möglich, bei Kursen jedoch nur zum Halbjahreswechsel am 01.02. und 01.09. mit einer Frist von 7 Wochen. Für Ummeldungen, die zur Minderung der Unterrichtsgebühr führen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € berechnet.
Abmeldung/Kündigung
An- und Abmeldungen/Kündigungen grundsätzlich schriftlich oder digital/online zu erfolgen. Die Anmeldung/das Vertragsverhältnis beginnt mit einer 3-monatigen Probezeit. Während der Probezeit kann ohne Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt ein fließender Übergang in den regulären Unterricht. Instrumental- und Vokalunterricht ist dann mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit kündbar. Die Kündigung muss schriftlich/online bis spätestens zum letzten Werktag eines Monats bei uns vorliegen. Im Folgemonat beginnt dann die 3-monatige Kündigungsfrist. Bei Kursen (Elementarbereich / Bands / Ensembles) ist eine Kündigung 2 x jährlich mit einer Frist von 6 Wochen am Ende des Schulhalbjahres ausschließlich zum 31. Januar und zum 31. August möglich. Auch hier muss die Kündigung schriftlich/online bis spätestens zum letzten Werktag eines Monats bei uns vorliegen.
Unterricht
Der Unterricht findet gemäß der gewählten Unterrichtsform einmal pro Woche statt. Durch diesen Vertrag erhält der Teilnehmer einen Anspruch am Angebot der Musik Akademie gGmbH gemäß der gewählten Vertragsform. Der Unterricht kann sowohl als Präsenz- wie auch als Onlineunterricht durchgeführt werden. Änderungen der Lehrkräfte, Räumlichkeiten, Lehrinhalte und Termine bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.
Musikschulgebühren
Die Musikschulgebühren werden als Jahresgebühr berechnet. Die Jahresgebühr gewährt einen Anspruch auf mindestens 36 Jahreswochenstunden. Sie wird in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen entrichtet. Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung und ist jeweils am 1. für den aktuellen Monat fällig. Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird eine Gebühr von 5 Euro fällig. Bei unterjährigem Einstieg wird ab dem ersten Unterrichtsmonat und dieser anteilig berechnet. Es gilt die aktuelle Preisliste auf unsere Website.
Ferien / Unterrichtsausfall
Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW und an beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen des Landes NRW geltenden Ferienordnung. Zusätzlich findet in der Karnevalswoche (von Altweiberdonnerstag bis Aschermittwoch) kein Unterricht statt. Durch Lehrerabwesenheit nicht erteilter Unterricht wird im Rahmen des Mindestanspruchs nachgeholt bzw. vergütet. Es werden 2 Nachholtermine angeboten, werden diese nicht wahrgenommen, entfällt der Anspruch auf Nachholunterricht. Unterrichtsausfall durch Schülerabwesenheit oder höhere Gewalt wird nicht erstattet oder nachgeholt.
Hausordnung
Im Unterrichtsraum ist der Verzehr von Speisen und Getränken zum Schutz der Raumausstattung und mit Rücksicht auf alle Nutzer nicht erwünscht. Wir bitten Handys im Unterricht auszuschalten. Das Inventar im Spielzimmer ist nicht zum Klettern geeignet, bitte lassen Sie ihr Kind nicht unbeaufsichtigt. Die Musikschule übernimmt außerhalb des Unterrichts keine Aufsichtspflicht für Ihre Kinder und haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände. Das Mitbringen von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.
Zum download der ABG klicken Sie hier